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Mitgliedschaft

 

Informationen zur Mitgliedschaft:

Mitglieder können werden

a)    natürliche Personen,

b)    Personenhandelsgesellschaften sowie juristische Personen des privaten und öffentlichen Rechts.

 

Erwerb der Mitgliedschaft

Zum Erwerb der Mitgliedschaft bedarf es einer vom Bewerber zu unterzeichnenden unbedingten Beitrittserklärung und der Zulassung durch die Genossenschaft. Über die Zulassung beschließt der Vorstand.

 

Geschäftsanteile und Geschäftsguthaben

(1) Der Geschäftsanteil beträgt 150,-- Euro.

(2) Für den Erwerb der Mitgliedschaft ist jedes Mitglied verpflichtet, drei Geschäftsanteile zu übernehmen.

Jedes Mitglied, dem eine Wohnung, ein gewerblicher Raum, oder eine Garage überlassen wird, oder überlassen worden ist, hat einen angemessenen Beitrag zur Aufbringung der Eigenleistung durch Übernahme von drei weiteren Geschäftsanteilen zu übernehmen. Diese Anteile sind Pflichtanteile. Soweit das Mitglied bereits weitere Anteile gemäß Abs. 4 gezeichnet hat, werden diese auf die Pflichtanteile angerechnet.

 

Kündigung der Mitgliedschaft

Das Mitglied kann zum Schluss eines Geschäftsjahres durch Kündigung seinen Austritt aus der Genossenschaft erklären.

Die Kündigung muss 6 Monate vorher schriftlich erfolgen. Sie muss spätestens am 30. Juni des Geschäftsjahres, in dem sie ausgesprochen wird, der Genossenschaft zugegangen sein.


Näheres:  siehe Satzung