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Mitgliederversammlung

Erläuterungen zu TOP 6 Mitgliederversammlung vom 04.06.2025

Sehr geehrtes Mitglied,

unsere Genossenschaft bietet gemäß ihrem satzungsmäßigen Auftrag und nach Zulassung durch die BaFin, eine Spareinrichtung an. Diese ermöglicht es unseren Mitgliedern, Gelder in Form von Spareinlagen mit 3-monatiger Kündigungsfrist anzulegen. Deutschlandweit gibt es nur etwa rund 46 Wohnungsunternehmen, die neben ihrem Kerngeschäft auch eine Spareinrichtung betreiben. Dies liegt vor allem an den strengen Aufsichtsregelungen des Kreditwesengesetzes (KWG).

 

Unsere Position im Vergleich 

Der Bau- und Sparverein Geislingen eG ist mit einem Sparvolumen von rd. 4,6 Mio. € (Stichtag 31.12.2024) das Unternehmen mit der zweitkleinsten Spareinrichtung in Deutschland. Zum Vergleich: Das durchschnittliche Sparvolumen aller 46 Spareinrichtungen beträgt rd. 69 Mio. €, wobei die größte Einrichtung insgesamt 235,0 Mio. € verwaltet.

 

Bestätigungsvermerk durch den Abschlussprüfer 

Unsere Spareinrichtung unterliegt der laufenden Kontrolle der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), der Bundesbank und dem genossenschaftlichen Prüfungsverband. Trotz unserer geringen Größe unterliegen wir denselben regulatorischen Anforderungen wie wesentlich größere Spareinrichtungen. Für das Geschäftsjahr 2024 wurde uns vom Prüfungsverband der Bestätigungsvermerk erteilt; es gab keine Beanstandungen in diesem Bereich.

 

Aktuelle Herausforderungen 

In den letzten Jahren sind die regulatorischen Anforderungen der BaFin erheblich gestiegen. Diese verschärften Bedingungen stellen insbesondere für kleinere Einrichtungen wie unsere eine erhebliche Belastung dar – sowohl administrativ als auch finanziell. Die steigenden Kosten in Kombination mit dem veränderten Kundenverhalten führen dazu, dass wir zukünftig ein negatives Ergebnis erwarten müssen.

 

Beschluss zur Einstellung der Spareinrichtung 

In einer gemeinsamen Sitzung von Aufsichtsrat und Vorstand am 07.04.2025 wurde intensiv beraten und beschlossen, dass eine Fortführung der Spareinrichtung unter den aktuellen aufsichtsrechtlichen Bedingungen aus wirtschaftlichen Gesichtspunkten nicht mehr sinnvoll ist.

 Daher wurde entschieden, den Tagesordnungspunkt „Beschlussfassung über die Einstellung der Spareinrichtung“ in der Mitgliederversammlung am 04.06.2025 als Tagesordnungspunkt mit aufzunehmen.

 

Was bedeutet das für Sie? 

Sollte die Mitgliederversammlung sich für die Einstellung der Spareinrichtung entscheiden, werden sämtliche Spareinlagen vollständig an die Sparer zurückgezahlt.

Wir möchten ausdrücklich betonen, dass diese Entscheidung von Aufsichtsrat und Vorstand nicht aufgrund einer wirtschaftlichen Schieflage oder sonstiger finanzieller Schwierigkeiten getroffen wurde.

 

Ihr Vertrauen ist uns wichtig 

Wir danken Ihnen für Ihr Vertrauen und Ihre Unterstützung und freuen uns auf Ihr Kommen zur Mitgliederversammlung. Sollten Sie Fragen haben, stehen wir Ihnen selbstverständlich gerne zur Verfügung.